Kosten
- Die Kosten für Verkehrswertgutachten orientieren sich an der unverbindlichen Honorarempfehlung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für die Erstattung von Verkehrswertgutachten, Normalstufe/Mittelsatz bis Schwierigkeitsstufe.
- Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert und dem Schwierigkeitsgrad.
- In Einzelfällen erfolgt eine Abrechnung nach vorher festgelegten Stundensätzen.
- Verauslagte Kosten für beschaffte Unterlagen, amtliche Gebühren, Fotos, Fahrtkosten, Kopien und gewünschte Mehrfertigungen werden gesondert in Rechnung gestellt bzw. mit einem Zuschlag von ca. 8 % des Honorars pauschal abgegolten.
- Hierzu kommt noch die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von z.Zt. 19 %.
- Abweichend hiervon sind Honorarabrechnungen der Gerichtssachverständigen gem. JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) für die Erstellungen von Gutachten im Auftrag von Gerichten.