Kosten

  • Die Kosten für Verkehrswertgutachten orientieren sich an der unverbindlichen Honorarempfehlung der öffentlich bestellten Vermessungsingenieure für die Erstattung von Verkehrswertgutachten, Normalstufe/Mittelsatz bis Schwierigkeitsstufe.
  • Das Honorar richtet sich nach dem ermittelten Verkehrswert und dem Schwierigkeitsgrad.
  • In Einzelfällen erfolgt eine Abrechnung nach vorher festgelegten Stundensätzen.
  • Verauslagte Kosten für beschaffte Unterlagen, amtliche Gebühren, Fotos, Fahrtkosten, Kopien und gewünschte Mehrfertigungen werden gesondert in Rechnung gestellt bzw. mit einem Zuschlag von ca. 8 % des Honorars pauschal abgegolten.
  • Hierzu kommt noch die aktuelle gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von z.Zt. 19 %.
  • Abweichend hiervon sind Honorarabrechnungen der Gerichtssachverständigen gem. JVEG (Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz) für die Erstellungen von Gutachten im Auftrag von Gerichten.